Ratgeber
Büroausstattung: Arbeitsmittel und Zubehör
Zur Büroausstattung zählen die Dinge, die neben Tisch und Stuhl die Arbeit erst möglich machen: Bildschirm, Leuchte, Ablagen, Kabelführung. Diese Seite zeigt, was dazugehört, was die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dazu sagt und wie Arbeitsmittel steuerlich behandelt werden. Rechtsgrundlagen sind die ArbStättV und das Einkommensteuergesetz (EStG), abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 27. Oktober 2026. Das ist eine allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Was dazugehört
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Bildschirmarbeit | Bildschirm, Halterung, Tastatur, Maus, Dokumentenhalter |
| Ergonomie | Fußstütze, Handballenauflage, Bildschirmarm |
| Licht | Arbeitsleuchte zusätzlich zur Raumbeleuchtung |
| Ordnung | Ablagen, Ordner, Rollcontainer, Regal |
| Technik | Kabelkanal, Steckdosenleiste, Dockingstation |
Was die Arbeitsstättenverordnung vorsieht
Für Bildschirmarbeitsplätze im Betrieb nennt der Anhang Nr. 6.1 der ArbStättV unter anderem: Vor der Tastatur muss Platz zum Auflegen der Handballen sein (Abs. 6). Auf Wunsch der Beschäftigten stellt der Arbeitgeber eine Fußstütze, wenn eine günstige Haltung anders nicht erreicht werden kann (Abs. 7).
Für Telearbeitsplätze nach § 2 Abs. 7 ArbStättV gilt: Sie sind erst eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen vereinbart haben und die Ausstattung mit Mobiliar, Arbeitsmitteln und Kommunikationstechnik durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich bereitgestellt und installiert ist. Wer ohne solche Vereinbarung mobil arbeitet, richtet sich meist selbst ein.
Arbeitsmittel in der Steuererklärung
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG sind Aufwendungen für Arbeitsmittel Werbungskosten. Wie hoch der Abzug im Jahr der Anschaffung ist, richtet sich nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG, der auf § 6 Abs. 2 EStG verweist:
| Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer | Behandlung |
|---|---|
| bis 800 Euro | Sofortabzug im Jahr der Anschaffung möglich (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG) |
| über 800 Euro | Verteilung über die Nutzungsdauer als Absetzung für Abnutzung |
Voraussetzung ist, dass das Arbeitsmittel beruflich genutzt wird. Bei gemischter Nutzung und bei der Abgrenzung zur Ausstattung eines Arbeitszimmers lohnt sich eine steuerliche Beratung. Die Regeln für das Arbeitszimmer selbst und die Homeoffice-Pauschale stehen unter Arbeitszimmer.
Kauf und Aufbau
Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Bildschirmarm und Tischplatte zusammenpassen: Klemmen brauchen eine bestimmte Plattenstärke und einen freien Rand. Zu Tisch und Stuhl lesen Sie Schreibtisch und Bürostuhl.
Häufige Fragen
Kann ich Büroausstattung von der Steuer absetzen?
Arbeitsmittel sind nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG Werbungskosten, wenn sie beruflich genutzt werden. Bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer ist ein Sofortabzug möglich.
Muss der Arbeitgeber das Homeoffice ausstatten?
Bei einem Telearbeitsplatz nach § 2 Abs. 7 ArbStättV stellt der Arbeitgeber Mobiliar, Arbeitsmittel und Kommunikationstechnik bereit. Für mobiles Arbeiten ohne solche Vereinbarung gilt das nicht automatisch.
Habe ich Anspruch auf eine Fußstütze?
Im Betrieb stellt der Arbeitgeber sie laut Anhang Nr. 6.1 Abs. 7 ArbStättV auf Wunsch bereit, wenn eine günstige Haltung anders nicht erreichbar ist.
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