Ratgeber

Bürostuhl: worauf Sie bei Verstellung und Rollen achten

Ein Bürostuhl soll die natürliche Sitzhaltung unterstützen und Bewegung fördern. Was das konkret heißt, beschreibt die DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Ausgabe Juli 2019, Abschnitt 8.3.2, abgerufen am 27. Oktober 2026. Die Werte gelten für Büroarbeitsstühle im Betrieb und sind auch für den Stuhl zu Hause ein guter Maßstab.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit
Junge Frau arbeitet am Schreibtisch im Homeoffice

Grundanforderungen

Laut DGUV Information 215-410 ist das Oberteil aus Sitz und Rückenlehne drehbar und höhenverstellbar, das Untergestell hat Rollen. Weitere Punkte:

  • Belastbarkeit: Ausgelegt mindestens für 110 kg Körpergewicht und acht Stunden Nutzung am Tag. Für schwerere Personen oder längere Nutzung muss der Stuhl dafür geeignet sein.
  • Standsicherheit: Im Allgemeinen ein Untergestell mit fünf Abstützpunkten. Der Stuhl darf beim Zurücklehnen, beim Hinauslehnen über die Armlehnen und beim Sitzen auf der Vorderkante nicht kippen.
  • Federung: Das Körpergewicht soll beim Hinsetzen federnd abgefangen werden, auch in der untersten Sitzstellung mit mindestens 10 mm Federweg.
  • Benutzerinformation: Jedem Stuhl ist eine Benutzerinformation in deutscher Sprache beizufügen.

Maße laut Tabelle 11

Maß Mindestanforderung Ergonomische Empfehlung
Sitzhöhe, verstellbar 400 bis 510 mm unter 400 bis 530 mm
Sitztiefe, verstellbar 400 bis 420 mm 370 bis 470 mm
Sitzbreite 400 mm über 450 mm
Höhe Oberkante Rückenlehne 360 mm über 450 mm
Rückenlehnenneigung, verstellbar 15 Grad über 15 Grad

Die Sitzhöhe wird laut DGUV durch die Unterschenkellänge einschließlich Fuß und Schuh bestimmt. Wegen der großen Unterschiede zwischen Personen sind in der Tiefe verstellbare Sitze zu bevorzugen. Rückenlehnen, deren Oberkante 450 mm oder mehr über dem Sitz liegt, müssen nicht höhenverstellbar sein, sollten dann aber eine höhenverstellbare Lordosenstütze haben.

Rollen und Boden

Die Rollen müssen laut DGUV beim unbelasteten Stuhl gebremst sein, damit er nicht wegrollt, und beim belasteten Stuhl leicht laufen. Sie richten sich nach dem Boden:

Boden Rollenart Kennzeichen
Weich, etwa Teppich Harte Rollen einfarbig
Hart, etwa Parkett Weiche Rollen zweifarbig

Ein Stuhl darf nur gleichartige Rollen haben.

Armauflagen

Armauflagen entlasten Schultern und Nacken und helfen beim Aufstehen. In Höhe und Abstand verstellbare Armauflagen passen sich besser an. Sie dürfen nicht verhindern, dass Sie nah genug an den Tisch heranrücken; vergleichen Sie die Höhe mit dem Schreibtisch.

Siegel

Gepolsterte Bürodrehstühle können den Blauen Engel DE-UZ 117 für emissionsarme Polstermöbel tragen. Mehr unter Siegel und Schadstoffe. Einen Überblick über weitere Möbel gibt die Seite Büromöbel.

Häufige Fragen

Welche Rollen brauche ich für Parkett?

Laut DGUV Information 215-410 weiche Rollen, erkennbar an der zweifarbigen Ausführung. Für Teppich sind harte, einfarbige Rollen vorgesehen.

Für welches Gewicht ist ein Bürostuhl ausgelegt?

Laut DGUV mindestens für 110 kg und acht Stunden täglich. Für schwerere Personen braucht es einen dafür geeigneten Stuhl.

Muss die Rückenlehne höhenverstellbar sein?

Nicht, wenn ihre Oberkante mindestens 450 mm über dem Sitz liegt. Dann sollte sie eine höhenverstellbare Lordosenstütze haben.

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