Ratgeber
Möbellieferung: Was vor und an der Haustür zählt
Ob ein Möbelstück heil und passend in der Wohnung ankommt, entscheidet sich vor dem Liefertag. Die Regeln zu Lieferzeit und Transportrisiko stehen in § 475 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), abgerufen am 27. Oktober 2026. Tipps zur Annahme stammen aus dem Ratgeber der Verbraucherzentrale „Worauf Sie als Empfänger eines Pakets achten sollten“ (Stand 19. Mai 2025). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Maß-Check: Passt das Möbelstück durch?
- Tür, aufrecht getragen
- …
- Tür, gekippt oder liegend
- …
- Flur oder Treppe
- …
- Aufrichten im Raum
- …
So rechnet der Maß-Check, reine Geometrie: Aufrecht passt das Teil, wenn die schmalere Seite von Breite und Tiefe durch die Türbreite geht und die Höhe unter die Türhöhe. Gekippt oder liegend reicht es, wenn die beiden kleinsten Maße durch Breite und Höhe der Tür gehen. Für Flur und Treppe zählt das kleinste Maß. Zum Aufrichten kippt das Teil über die Kante; dabei braucht es die Diagonale aus Höhe und schmalerer Grundseite (Wurzel aus Höhe² plus Seite²) als Raumhöhe. Der Spielraum ist der Abstand bis zum engsten Maß. Nicht gerechnet sind Ecken, Treppenpodeste, Geländer, Türklinken und Ihre Hände: Planen Sie einige Zentimeter Reserve ein. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser.
Passt das Möbelstück durch?
Prüfen Sie vor der Bestellung, ob Möbel oder Karton durch Haustür, Flur, Treppenhaus und Zimmertür passen. Der Maß-Check oben auf dieser Seite vergleicht die Maße des Möbels mit den Durchgängen. Messen Sie dafür die lichte Breite und Höhe jeder Tür, die Breite des Flurs und, bei Treppen, die engste Stelle am Podest. Die Maße des Möbels finden Sie im Produktdatenblatt, mehr dazu unter Produktangaben lesen.
Lieferzeit ohne Vereinbarung
Steht im Vertrag kein Liefertermin, kann der Händler nach § 475 Abs. 1 BGB nur unverzüglich liefern und muss die Ware spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben. Bei Möbeln wird meist ein Termin oder eine Lieferwoche vereinbart. Diese Angabe geht der gesetzlichen Regel vor. Kommt die Ware zu spät, hilft der Ratgeber Lieferverzug.
Wer trägt das Transportrisiko?
| Fall | Risiko bis zur Übergabe bei Ihnen | Fundstelle |
|---|---|---|
| Händler beauftragt Spedition oder Paketdienst | Händler | § 475 Abs. 2 BGB |
| Sie beauftragen selbst einen Spediteur, den der Händler nicht benannt hat | Sie, ab Übergabe an den Spediteur | § 475 Abs. 2 BGB |
| Sie holen selbst ab | Sie, ab Übergabe im Lager oder Laden | Grundregel § 446 BGB |
Für Sie heißt das: Geht ein vom Händler verschicktes Möbel unterwegs kaputt, ist der Händler Ihr Ansprechpartner, nicht die Spedition.
Bei der Annahme prüfen
Die Verbraucherzentrale gibt für Pakete diese Hinweise, die für Möbelsendungen ebenso sinnvoll sind:
- Ist die Verpackung sichtbar beschädigt, können Sie die Annahme verweigern.
- Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie in der Regel eine ordnungsgemäße Lieferung. Nehmen Sie trotz Schaden an, müssen Sie im Streitfall beweisen, wer ihn verursacht hat.
- Öffnen Sie die Sendung möglichst im Beisein des Zustellers und lassen Sie Schäden auf dem Lieferschein vermerken.
- Verdeckte Schäden sollten Sie so schnell wie möglich melden.
Zählen Sie bei Bausätzen die Pakete und vergleichen Sie die Zahl mit dem Lieferschein. Fotos von Verpackung und Schaden helfen bei einer späteren Reklamation.
Bordsteinkante oder Wohnung
Ob die Lieferung an der Bordsteinkante endet oder bis in den Raum geht, regelt Ihr Vertrag. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Lieferart vor. Klären Sie vor der Bestellung, wie viele Stockwerke inklusive sind, ob ein Aufzug nötig ist und ob der Aufbau dazugehört. Zusatzleistungen müssen nach § 312a Abs. 3 BGB ausdrücklich vereinbart werden, ein vorausgewähltes Kästchen im Shop reicht nicht.
Häufige Fragen
Muss ich bei der Lieferung zu Hause sein?
Das regelt der Vertrag mit dem Händler. Benennen Sie eine Person, die annimmt, beginnt nach § 356 Abs. 2 BGB mit deren Empfang auch die Widerrufsfrist.
Was tun, wenn ein Paket eines Bausatzes fehlt?
Vermerken Sie das auf dem Lieferschein und melden Sie es dem Händler. Bei einer Bestellung aus mehreren Teilen beginnt die Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 2 BGB erst mit dem letzten Teil.
Wer haftet, wenn die Spedition die Wand beschädigt?
Die Spedition handelt im Auftrag des Händlers. Melden Sie den Schaden sofort schriftlich mit Fotos beim Händler und lassen Sie ihn auf dem Lieferschein festhalten.
Weiterlesen
Möbel online kaufenWelche Angaben in der Produktbeschreibung zählen: Maße, Material, Raumgewicht der Polster, Lieferumfang und Montageanleitung. Nach UBA und BGB.Weiterlesen
LieferverzugWann ein Möbelhändler in Verzug ist, wie Sie mahnen und eine Nachfrist setzen, wann Sie zurücktreten können und welcher Schaden ersetzt wird.Weiterlesen
ReklamationWas als Sachmangel gilt, welche Rechte Sie bei mangelhaften Möbeln haben, wie lange sie gelten und wer beweisen muss. Nach BGB und Verbraucherzentrale.Weiterlesen