Ratgeber
Küche kaufen: Planung, Vertrag und Rechte
Eine Einbauküche ist oft der teuerste Möbelkauf im Haushalt und wird auf den Raum zugeschnitten. Fehler beim Aufmaß oder im Vertrag sind deshalb teuer. Diese Seite stützt sich auf die Seite „Möbel und Einbauküchen: rechtliche Besonderheiten“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 9. Dezember 2025, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Umweltbundesamt (UBA) zum Energielabel, alle abgerufen am 27. Oktober 2026. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Aufmaß
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, die Maße auch bei einem professionellen Aufmaß selbst zu prüfen. Lassen Sie im Auftrag vermerken, dass die Küche professionell ausgemessen wurde. Zum Aufmaß gehören:
- Wandlängen und Raumhöhe an mehreren Stellen
- Fenster mit Brüstungshöhe, Türen, Heizkörper
- Lage von Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Abluft
- Schrägen, Vorsprünge, Rohre
Kaufvertrag oder Werkvertrag
Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine Standard-Küchenzeile in der Regel ein Kaufvertrag, auch wenn der Verkäufer die Montage übernimmt. Wird die Küche umfangreich an die Räume angepasst und fest mit dem Mauerwerk verbunden, kann ein Werkvertrag vorliegen. Das wirkt sich auf die Gewährleistung aus:
| Vertragsart | Verjährung der Mängelansprüche |
|---|---|
| Kaufvertrag | Zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) |
| Werkvertrag bei einem Bauwerk | Fünf Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) |
| Elektrogeräte | Laut Verbraucherzentrale meist zwei Jahre nach Kaufrecht |
Anzahlung und Lieferung
Die Verbraucherzentrale rät von hohen Anzahlungen vor der Lieferung ab, weil das Geld bei einer Insolvenz des Anbieters meist verloren ist. Vereinbaren Sie den Liefertermin schriftlich. Was bei Verzögerungen gilt, steht unter Lieferverzug, zu Zahlarten lesen Sie Zahlung und Anzahlung.
Mängel und Abnahme
Melden Sie Mängel laut Verbraucherzentrale sofort nach der Entdeckung. Ist ein Mangel schon beim Aufbau sichtbar, können Sie die Abnahme verweigern. Halten Sie Mängel mit Fotos und Datum fest. Wie eine Reklamation abläuft, beschreibt die Seite Reklamation.
Widerruf und Stornierung
Einen im Möbelhaus unterschriebenen Kaufvertrag können Sie laut Verbraucherzentrale nicht widerrufen. Viele Händler erlauben eine Stornierung gegen Stornokosten nach ihren Geschäftsbedingungen. Bei Bestellungen im Fernabsatz besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht; es gilt nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB aber nicht für Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl des Verbrauchers maßgeblich ist. Eine nach Maß geplante Küche kann darunter fallen.
Energielabel der Geräte
Seit März 2021 tragen unter anderem Kühlgeräte und Geschirrspüler laut UBA wieder ein EU-Energielabel mit den Klassen A bis G, ohne Plus-Klassen. Alte und neue Klassen lassen sich laut UBA nicht umrechnen, weil sich auch die Messmethoden geändert haben. Vergleichen Sie deshalb nur Geräte mit dem neuen Label.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Gewährleistung auf eine Einbauküche?
Beim Kaufvertrag zwei Jahre ab Ablieferung nach § 438 BGB. Liegt ein Werkvertrag bei einem Bauwerk vor, fünf Jahre nach § 634a BGB.
Kann ich eine im Möbelhaus gekaufte Küche widerrufen?
Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht. Manche Händler bieten eine Stornierung gegen Stornokosten an.
Wie hoch darf die Anzahlung sein?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale rät von hohen Anzahlungen vor der Lieferung ab, weil das Geld bei einer Insolvenz meist verloren ist.
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