Ratgeber
Büromöbel: was ein Arbeitsplatz braucht
Büromöbel müssen lange Sitzzeiten, viele Arbeitsmittel und wechselnde Aufgaben tragen. Für Arbeitgeber gelten dabei die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und als Leitfaden die DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Ausgabe Juli 2019. Auch zu Hause sind deren Maße ein guter Maßstab. Beide Quellen wurden am 27. Oktober 2026 abgerufen.

Die Grundausstattung
| Möbel | Aufgabe | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Arbeitstisch | Fläche für Bildschirm, Tastatur und Unterlagen | Schreibtisch |
| Büroarbeitsstuhl | Unterstützt wechselnde Sitzhaltungen | Bürostuhl |
| Container | Rollbarer Schubladenschrank unter oder neben dem Tisch | Stauraum für Unterlagen |
| Schrank, Regal | Akten und Material | Stellfläche einplanen |
| Besprechungstisch | Gespräche mit mehreren Personen | Je nach Bedarf |
Zu Tischmaßen lesen Sie Schreibtisch, zu Sitzhöhe und Verstellung Bürostuhl, zur Anordnung im Raum Büroeinrichtung.
Was die Regeln verlangen
Die ArbStättV legt in ihrem Anhang Nr. 6.1 für Bildschirmarbeitsplätze unter anderem fest:
- Für Beschäftigte ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und Bewegungen vorzusehen (Abs. 3).
- Arbeitstische und Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche haben (Abs. 5).
- Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen (Abs. 6).
- Auf Wunsch stellt der Arbeitgeber eine Fußstütze, wenn eine günstige Haltung anders nicht erreicht wird (Abs. 7).
Die DGUV Information 215-410 konkretisiert das mit Maßen: Die Arbeitsfläche soll mindestens 1600 x 800 mm groß sein, in bestimmten Fällen 1200 x 800 mm. Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz soll mindestens 1,50 m² betragen. Bürostühle sollen mindestens für 110 kg Körpergewicht und acht Stunden tägliche Nutzung ausgelegt sein.
Stauraum
Container und Schränke brauchen Stellfläche, die nicht von der Bewegungsfläche abgeht. Laut DGUV Information 215-410 lassen sich Tische mit 1200 mm Breite zum Beispiel durch tischhohe Bürocontainer auf 1600 mm Arbeitsbreite ergänzen. Rollcontainer unter dem Tisch dürfen die Beinfreiheit nicht einschränken.
Siegel
Der Blaue Engel führt in seiner Produktwelt gepolsterte Bürodrehstühle unter dem Umweltzeichen DE-UZ 117 für emissionsarme Polstermöbel. Für Möbel aus Holz nennt das Umweltbundesamt im Umwelttipp „Umweltfreundliche Möbel“ (Stand 20. Januar 2026) den Blauen Engel UZ 38. Mehr dazu unter Siegel und Schadstoffe.
Häufige Fragen
Gelten die Büro-Regeln auch im Homeoffice?
Die ArbStättV kennt Telearbeitsplätze nach § 2 Abs. 7, also vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich. Für den eigenen Schreibtisch ohne solche Vereinbarung sind die DGUV-Maße ein guter Maßstab.
Wie groß muss ein Büroarbeitstisch sein?
Laut DGUV Information 215-410 mindestens 1600 x 800 mm, bei nur einem Bildschirm und wenig Schriftgut 1200 x 800 mm.
Gibt es ein Umweltzeichen für Bürostühle?
Ja. Gepolsterte Bürodrehstühle können den Blauen Engel DE-UZ 117 für emissionsarme Polstermöbel tragen.
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