Ratgeber

Badezimmer renovieren: Schritt für Schritt planen

Wer das Badezimmer erneuert, plant mehr als neue Möbel: Wasser, Abwasser, Strom und Lüftung bestimmen, was wohin passt. Diese Seite zeigt die Reihenfolge der Planung und welche Arbeiten ein Fachbetrieb übernehmen muss. Grundlage sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 27. Oktober 2026. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit
Modernes Badezimmer mit Waschtisch

Bestand aufnehmen

Bevor Sie Möbel und Sanitärobjekte auswählen, halten Sie fest:

  • Raummaße, Fenster, Tür und Aufschlagrichtung
  • Lage der Wasseranschlüsse und des Abflusses für Waschtisch, WC, Wanne oder Dusche
  • Lage von Steckdosen, Schaltern und Leuchtenauslässen
  • Lüftung: Fenster oder Lüfter
  • Zustand von Fliesen und Untergrund

Je weiter neue Objekte von den bestehenden Anschlüssen entfernt stehen, desto größer wird der Umbau. Wer Waschtisch und WC an ihren Plätzen lässt, spart Arbeiten an Leitungen und Wänden.

Wer welche Arbeiten ausführen darf

Bereich Regel Quelle
Wasserinstallation Errichtung und wesentliche Veränderung der Anlage hinter dem Hausanschluss nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein eingetragenes Installationsunternehmen § 12 Abs. 2 AVBWasserV
Verantwortung Wasser Für die Anlage hinter dem Hausanschluss ist der Anschlussnehmer verantwortlich § 12 Abs. 1 AVBWasserV
Elektroinstallation Arbeiten an der Anlage nur durch den Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen; Instandhaltung ausgenommen § 13 Abs. 2 NAV

Möbel aufstellen und an die Wand schrauben dürfen Sie selbst. Sobald Leitungen verlegt oder verändert werden, ist ein Fachbetrieb gefragt.

Reihenfolge der Arbeiten

  1. Planung mit Maßen und Anschlüssen, Angebote einholen
  2. Rückbau alter Objekte und Fliesen
  3. Leitungen für Wasser, Abwasser und Strom
  4. Abdichtung und Fliesen
  5. Montage von Wanne oder Dusche, WC und Waschtisch
  6. Armaturen, Spiegelschrank, Leuchten
  7. Badmöbel und Zubehör

In der Mietwohnung

Bauliche Veränderungen brauchen die Zustimmung des Vermieters. Für Umbauten, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, können Mieter nach § 554 Abs. 1 BGB die Erlaubnis verlangen, sofern sie dem Vermieter zumutbar ist. Mehr zum barrierearmen Umbau lesen Sie unter Bad.

Möbel und Objekte auswählen

Welche Möbel ins Bad passen, beschreibt die Seite Badezimmermöbel. Zu Becken und Unterschrank lesen Sie Waschtisch, zu Wasserhähnen und Duschköpfen Armaturen.

Häufige Fragen

Darf ich Wasserleitungen im Bad selbst verlegen?

Errichtung und wesentliche Veränderungen der Wasseranlage dürfen laut § 12 Abs. 2 AVBWasserV nur der Versorger oder ein eingetragenes Installationsunternehmen ausführen.

Wer darf neue Steckdosen im Bad setzen?

Arbeiten an der Elektroanlage sind laut § 13 Abs. 2 NAV dem Netzbetreiber oder einem eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten, Instandhaltung ausgenommen.

Womit beginnt die Badplanung?

Mit der Bestandsaufnahme: Raummaße, Lage der Anschlüsse, Lüftung. Danach folgen Objekte und Möbel.

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