Ratgeber

Möbel bezahlen: Zahlarten und Anzahlung im Vergleich

Bei Möbeln liegen zwischen Kauf und Lieferung oft Wochen. Umso wichtiger ist, wann Sie zahlen. Grundlage dieser Seite sind die Ratgeber der Verbraucherzentrale „Bezahlen beim Online-Shopping“ (Stand 27. November 2025) und „Bezahlen im SEPA-Lastschriftverfahren“ (Stand 21. September 2026), der Beitrag der Verbraucherzentrale Hamburg „Ärger beim Kauf von Möbeln und Küchen“ (Stand 28. April 2025) sowie § 270a und § 312a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), abgerufen am 27. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Mann und Frau sitzen mit einem Laptop auf dem Sofa

Zahlarten im Überblick

Zahlart Zahlung erfolgt Hinweis der Verbraucherzentrale
Vorkasse per Überweisung vor dem Versand Geld ist schwer zurückzuholen, Fakeshops bevorzugen diese Zahlart
Rechnung nach Erhalt der Ware Sie können die Ware vor dem Zahlen prüfen, wird aber oft nicht angeboten
SEPA-Lastschrift nach Mandat, meist nach Bestellung autorisierte Lastschrift binnen 8 Wochen zurückholbar, ohne Mandat bis 13 Monate
Kreditkarte Belastung oft vor Lieferung Rückforderung bei Problemen teils möglich, Kartendaten werden geteilt
Ratenkauf, später zahlen nach Erhalt, in Raten Zinsen möglich, 0-Prozent-Angebote oft befristet
Bezahldienste je nach Dienst Käuferschutz je nach Anbieter verschieden

Welche Gebühren verboten sind

  • Für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und, in den Grenzen des Gesetzes, Zahlungskarten darf ein Händler nach § 270a BGB von Verbrauchern kein Entgelt verlangen.
  • Für andere Zahlungsmittel ist ein Entgelt nach § 312a Abs. 4 BGB unwirksam, wenn es keine gängige, zumutbare kostenlose Alternative gibt oder wenn es die tatsächlichen Kosten übersteigt.
  • Welche Zahlarten ein Onlineshop akzeptiert, muss er nach § 312j Abs. 1 BGB spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs angeben.

Anzahlung: Risiko bei Insolvenz

Manche Händler verlangen bei der Bestellung eine Anzahlung. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, Anzahlungen für Möbel und Küchen grundsätzlich zu verweigern. Ihre Begründung:

  • Geht der Händler in die Insolvenz, kann das Geld verloren sein.
  • Sie geben dem Händler für die Lieferzeit einen zinslosen Kredit.
  • Anzahlungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind laut mehreren von ihr genannten Urteilen beim Kauf im Laden und bei Maßanfertigungen häufig unwirksam.
  • Haben Sie die Anzahlung im Vertrag ausdrücklich vereinbart, sind Sie daran gebunden.

Fällig ist der Kaufpreis laut Verbraucherzentrale Hamburg nach Lieferung oder Aufbau. Wer trotzdem anzahlt, sollte den Betrag so gering wie möglich halten und auf einem festen Liefertermin bestehen. Was bei Verspätung gilt, steht unter Lieferverzug.

Restzahlung bei Lieferung

Zahlen Sie den Rest erst, wenn die Ware vollständig und ohne sichtbare Schäden da ist. Ist etwas beschädigt, halten Sie es auf dem Lieferschein fest, siehe Lieferung. Prüfen Sie beim Onlineshop vorher, ob er seriös ist, Hinweise dazu unter Onlineshop prüfen.

Häufige Fragen

Darf ein Shop für Kauf auf Rechnung Gebühren verlangen?

Nur in den Grenzen von § 312a Abs. 4 BGB: Es muss eine gängige kostenlose Zahlart geben, und das Entgelt darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.

Muss ein Händler Rechnungskauf anbieten?

Nein. Laut Verbraucherzentrale dürfen Händler selbst festlegen, welche Zahlarten sie anbieten.

Bekomme ich die Anzahlung bei Rücktritt zurück?

Ja, nach einem wirksamen Rücktritt muss der Händler sie erstatten, so die Verbraucherzentrale. Ist er insolvent, kann der Anspruch aber praktisch wertlos sein.

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