Ratgeber

Büroeinrichtung: Möbel richtig im Raum anordnen

Gute Büromöbel helfen wenig, wenn sie falsch im Raum stehen. Diese Seite behandelt die Anordnung: wie viel Platz am Arbeitsplatz bleiben soll, wie Tische zum Fenster stehen und wie breit Wege sein sollen. Grundlage ist die DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Ausgabe Juli 2019, abgerufen am 27. Oktober 2026. Sie richtet sich an Betriebe, eignet sich aber auch als Maßstab für zu Hause.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit
Junge Frau arbeitet am Schreibtisch im Homeoffice

Fläche je Arbeitsplatz

Laut DGUV Information 215-410 kann man bei der Planung davon ausgehen, dass die Fläche je Arbeitsplatz einschließlich üblicher Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Mittel nicht weniger als 8 bis 10 m² beträgt. Die DGUV nennt diese Werte als Richtwerte nach der Technischen Regel ASR A1.2.

Bewegungsfläche am Platz

Am Arbeitsplatz soll die Bewegungsfläche laut DGUV mindestens 1,50 m² betragen. Sie soll an keiner Stelle weniger als 1,00 m tief und breit sein, damit unterschiedliche Haltungen und dynamisches Sitzen möglich sind. Stellflächen für Schränke und Container kommen hinzu, ebenso Flächen zum Öffnen von Türen, Fenstern und Auszügen.

Wege im Raum

Benutzerzahl Mindestbreite von Verkehrswegen laut DGUV Tabelle 13
bis 5 875 mm
bis 20 1000 mm
bis 200 1200 mm

Verbindungsgänge zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz können laut DGUV bis auf 0,60 m verringert werden. Wege, die nur zum Bedienen dienen, etwa zum Fenster oder Heizkörper, sollen mindestens 0,50 m breit sein.

Fenster und Blendung

Um Blendung durch Tageslicht zu vermeiden, sollen Arbeitsplätze laut DGUV möglichst mit einer Blickrichtung parallel zur Hauptfensterfront angeordnet werden. Wer mit dem Rücken zum Fenster sitzt, hat Spiegelungen im Bildschirm; wer zum Fenster schaut, wird geblendet. Nach unten offene Leuchten sollen nicht direkt über dem Arbeitsplatz hängen.

Bildschirm und Sehabstand

Laut DGUV haben sich bei Büroarbeit Sehabstände von 500 bis 650 mm bewährt; 500 mm sollen nicht unterschritten werden. Mit der Tiefe des Tischs hängt das direkt zusammen; Maße finden Sie unter Schreibtisch. Die Möbel selbst behandelt die Seite Büromöbel, das häusliche Arbeitszimmer die Seite Arbeitszimmer.

Häufige Fragen

Wie viel Platz braucht ein Arbeitsplatz?

Laut DGUV Information 215-410 im Mittel mindestens 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz mit Möblierung und anteiligen Wegen, davon mindestens 1,50 m² Bewegungsfläche direkt am Platz.

Wie stelle ich den Schreibtisch zum Fenster?

Möglichst so, dass Ihre Blickrichtung parallel zur Fensterfront verläuft. So vermeiden Sie Blendung und Spiegelungen.

Wie weit soll der Bildschirm entfernt sein?

Laut DGUV haben sich 500 bis 650 mm bewährt; unter 500 mm soll der Abstand nicht liegen.

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