Ratgeber

Kauf im Möbelhaus: was im Laden anders ist

Im Laden können Sie probesitzen, Stoffe anfassen und Maße am Stück prüfen. Rechtlich gilt dort aber anderes als beim Onlinekauf. Diese Seite erklärt die Unterschiede nach § 312b, § 312g und § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), abgerufen am 27. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de, ergänzt um Tipps des Umweltbundesamts. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit
Paar lässt sich im Möbelhaus von einem Verkäufer beraten

Kein Widerrufsrecht im Laden

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nach § 312g Abs. 1 BGB nur bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen. Wer im Möbelhaus unterschreibt, ist an den Vertrag gebunden. Ein Umtausch ist nur möglich, wenn der Händler ihn freiwillig anbietet. Lassen Sie sich ein solches Angebot mit Frist und Bedingungen schriftlich geben.

Ort des Vertragsschlusses Widerrufsrecht grundsätzlich? Fundstelle
Verkaufsraum des Möbelhauses nein § 312g Abs. 1 BGB
Onlineshop, Telefon, E-Mail ja, 14 Tage § 312g Abs. 1, § 355 BGB
bei Ihnen zu Hause unterschrieben, etwa beim Aufmaß durch einen Verkäufer ja § 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB
auf einem vom Händler organisierten Ausflug ja § 312b Abs. 1 Nr. 4 BGB
im Laden, nachdem Sie kurz vorher außerhalb persönlich angesprochen wurden ja § 312b Abs. 1 Nr. 3 BGB

Auch wenn ein Widerrufsrecht besteht, entfällt es nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB bei Maßanfertigungen. Details unter Widerruf.

Probesitzen und prüfen

Das Umweltbundesamt rät im Umwelttipp „Umweltfreundliche Möbel“ (Stand 20. Januar 2026), Polstermöbel vor dem Kauf probezusitzen. Laut UBA lassen sich Qualität und Material im lokalen Geschäft besser beurteilen, und Retouren werden vermieden. Nutzen Sie den Besuch, um sich Bezugsstoff, Polsteraufbau und Maße notieren zu lassen.

Ausstellungsstücke

Ausstellungsstücke können Gebrauchsspuren haben. Bekannte Kratzer oder Flecken sollten auf dem Kaufvertrag stehen. Was dort als Zustand beschrieben ist, gehört nach § 434 Abs. 2 BGB zur vereinbarten Beschaffenheit. Für andere Mängel, die nicht beschrieben sind, behalten Sie Ihre Rechte, siehe Reklamation.

Bestellung im Laden, Lieferung später

Werden Möbel im Laden bestellt und erst später geliefert, ist der Kaufvertrag besonders wichtig: Modell, Bezug, Liefertermin, Aufbau und Anzahlung sollten schriftlich festgehalten sein. Eine Checkliste dafür finden Sie unter Bestellschein im Möbelhaus.

Häufige Fragen

Kann ich ein im Laden gekauftes Sofa zurückgeben, wenn es mir zu Hause nicht gefällt?

Nur, wenn der Händler das freiwillig anbietet. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es beim Ladenkauf nach § 312g BGB nicht.

Gilt das Widerrufsrecht, wenn ich mich im Laden beraten lasse und dann online bestelle?

Kommt der Vertrag über den Onlineshop zustande, ist es ein Fernabsatzvertrag und das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB gilt.

Gilt beim Ausstellungsstück die Gewährleistung?

Ja, für Mängel, die nicht als Zustand vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Rechte nach § 437 BGB.

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