Ratgeber

Bestellung im Möbel-Onlineshop: Schritt für Schritt

Zwischen Warenkorb und Bestellbestätigung schreibt das Gesetz Onlineshops einiges vor. Wer die Regeln kennt, erkennt Fehler und versteckte Kosten früh. Grundlage sind § 312a, § 312f und § 312j des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie § 356 BGB zum Widerruf, abgerufen am 27. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Mann und Frau sitzen mit einem Laptop auf dem Sofa

Der Bestellablauf mit den gesetzlichen Pflichten

Schritt Was der Shop tun muss Fundstelle
Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich angeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel er akzeptiert § 312j Abs. 1 BGB
Zusatzleistungen Zusatzentgelte, etwa für Aufbau, nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; vorausgewählte Kästchen gelten nicht § 312a Abs. 3 BGB
Zahlart kein Entgelt für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und Zahlungskarten im gesetzlichen Rahmen § 270a BGB
unmittelbar vor der Bestellung bestimmte Pflichtinformationen klar und verständlich hervorheben, etwa die wesentlichen Eigenschaften der Ware § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a EGBGB
Bestellbutton gut lesbar und nur mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriftet § 312j Abs. 3 BGB
nach Vertragsschluss Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail § 312f Abs. 2 BGB
Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß belehren, sonst beginnt die Widerrufsfrist nicht § 356 Abs. 3 BGB

Fehlt die eindeutige Beschriftung des Bestellbuttons, kommt nach § 312j Abs. 4 BGB kein Vertrag zustande.

Warenkorb prüfen

Bevor Sie bestellen, prüfen Sie im Warenkorb:

  • Ist das richtige Modell in der richtigen Farbe und Ausführung gewählt?
  • Welche Lieferart ist eingestellt, bis Bordsteinkante oder in die Wohnung?
  • Sind Aufbau, Altmöbelmitnahme oder Versicherung mit Haken versehen, die Sie nicht gewählt haben? Nach § 312a Abs. 3 BGB werden solche Voreinstellungen nicht Vertragsbestandteil, entfernen Sie sie trotzdem.
  • Stehen Liefertermin oder Lieferzeit fest? Ohne Angabe gilt nach § 475 Abs. 1 BGB eine Lieferung spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss.
  • Wer zahlt eine Rücksendung? Diese Angabe ist bei sperrigen Möbeln wichtig, mehr dazu unter Widerruf.

Bestellbestätigung aufbewahren

Speichern Sie die Bestätigung, die Produktseite als PDF oder Screenshot und die Widerrufsbelehrung. Was in der Produktbeschreibung steht, gehört nach § 434 Abs. 2 BGB zur vereinbarten Beschaffenheit. Weicht die Lieferung später ab, haben Sie so einen Beleg für die Reklamation.

Eingangsbestätigung ist nicht immer Vertrag

Manche Shops schicken zuerst nur eine Eingangsbestätigung und nehmen die Bestellung erst später an, zum Beispiel mit der Versandmitteilung. Ob schon ein Vertrag besteht, steht im Wortlaut der E-Mail und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Widerrufsfrist kommt es bei Waren ohnehin auf den Erhalt an, § 356 Abs. 2 BGB.

Vor der Bestellung lohnt außerdem ein Blick, ob der Shop seriös ist: Möbel-Shop prüfen.

Häufige Fragen

Muss ich einen vorausgewählten Aufbauservice bezahlen?

Nein. Nach § 312a Abs. 3 BGB wird ein Zusatzentgelt, das durch eine Voreinstellung zustande kommt, nicht Vertragsbestandteil.

Was gilt, wenn der Button nur „Weiter“ heißt?

Dann fehlt die eindeutige Beschriftung nach § 312j Abs. 3 BGB, und nach § 312j Abs. 4 BGB kommt kein Vertrag zustande.

Muss der Shop mir die Bestellung per E-Mail bestätigen?

Ja, nach § 312f Abs. 2 BGB muss er den Vertrag innerhalb angemessener Frist auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, spätestens bei Lieferung.

Weiterlesen