Ratgeber

Barrierearmes Bad: Umbau und Zuschuss

Ein barrierearmes Bad erleichtert den Alltag im Alter, nach einer Verletzung oder mit Pflegebedarf. Diese Seite zeigt typische Umbauten und den Zuschuss der Pflegekasse. Grundlage ist § 40 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 27. Oktober 2026. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Sozialberatung.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit
Modernes Badezimmer mit Waschtisch

Typische Umbauten

Umbau Nutzen
Bodengleiche Dusche statt Wanne Kein Einstieg über einen Wannenrand
Haltegriffe an Dusche und WC Halt beim Aufstehen und Umsetzen
Duschsitz oder Klappsitz Duschen im Sitzen
Unterfahrbarer Waschtisch Nutzung im Sitzen oder mit Rollstuhl
Rutschhemmender Boden Weniger Sturzgefahr bei Nässe
Tür nach außen oder Schiebetür Zugang bleibt frei, auch wenn jemand im Bad gestürzt ist

Die genauen Maße für barrierefreies Bauen regelt eine DIN-Norm, die nicht frei zugänglich ist. Lassen Sie die Planung deshalb von einem Fachbetrieb oder einer Wohnberatung prüfen.

Zuschuss der Pflegekasse

Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds zahlen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt.

Regel laut § 40 Abs. 4 SGB XI Betrag
Höchstbetrag je Maßnahme 4.180 Euro
Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung 4.180 Euro je Person für gemeinsame Maßnahmen
Obergrenze je Maßnahme insgesamt 16.720 Euro

Die Pflegekasse kann den Bedarf durch eine Pflegefachkraft oder den Medizinischen Dienst prüfen lassen. Fragen Sie vor Beginn der Arbeiten bei Ihrer Pflegekasse nach, welche Unterlagen sie verlangt.

In der Mietwohnung

Nach § 554 Abs. 1 BGB können Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Vermieter kann ablehnen, wenn ihm die Veränderung nicht zugemutet werden kann.

Planung und Ausführung

Arbeiten an Wasser- und Elektroleitungen gehören in die Hände eines eingetragenen Fachbetriebs; Einzelheiten stehen unter Badezimmer. Ob eine Wanne bleibt oder einer Dusche weicht, behandelt die Seite Badewannen. Einen unterfahrbaren Waschtisch beschreibt die Seite Waschtisch.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?

Laut § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 4.180 Euro je Person, insgesamt höchstens 16.720 Euro.

Muss der Vermieter einem barrierearmen Umbau zustimmen?

Mieter können die Erlaubnis nach § 554 Abs. 1 BGB verlangen. Der Vermieter darf ablehnen, wenn ihm der Umbau nicht zumutbar ist.

Gibt es eine Norm für barrierefreie Bäder?

Ja, eine DIN-Norm, die aber nicht frei zugänglich ist. Fachbetriebe und Wohnberatungen arbeiten damit.

Weiterlesen